Erfahrungen mit dem „Doppelabitur“ in Sachsen-Anhalt bei der Umstellung auf das G8-Modell

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Prof. Dr. Jan-Hendrik OlbertzJan-Hendrik Olbertz
Kultusminister des Landes Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt war 2007 das erste Land, in dem es durch die Umstellung auf die 12-jährige Schulzeit bis zur Hochschulreife ein Doppelabitur gab (2008 Mecklenburg-Vorpommern, 2009 Saarland, 2010 Hamburg, 2011 Bayern, Niedersachsen, 2012 Baden-Württemberg, Berlin und Bremen, 2013 Nordrhein-Westfalen, 2013/14 Hessen). Dabei geht es beim Thema Doppelabitur um entschieden mehr als nur um eine formale Strukturreform. Seit den siebziger Jahren wird die Schulentwicklung von mehr oder minder fruchtlosen Strukturdebatten begleitet, die uns immer wieder von inneren Schulreformen abgehalten haben. Ich persönlich verweigere regelmäßig die Teilnahme an solchen Diskussionen, sofern sie sich nur um äußere Strukturmerkmale unseres Schulwesens drehen, und gewinne damit Zeit und Kraft für wichtigere Dinge: zum Beispiel für eine Reform der gymnasialen Oberstufe in Verbindung mit der Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur.

Bei der Umstellung des Systems auf 12 Schuljahre und der organisatorischen Bewältigung des Doppelabiturjahrgangs ist eine konstruktive Haltung gefragt. Es nützt nichts, die möglichen Negativszenarien aus dem G8-Projekt aneinander zu reihen, und es ist schade um die Energie, die für das Ausmalen von Krisenszenarien und den Aufbau von Protestpotential vergeudet wird. Stattdessen sollte versucht werden, das Geschehen in kluge Bahnen zu lenken, die Umstellung gut vorzubereiten und dann auch wirklich mit den besten Lösungsmodellen voranzukommen.

Dabei ist es hilfreich, sich noch einmal die Anlässe der Umstellung von G9 auf G8 zu vergegenwärtigen. Erstens: Das Durchschnittsalter der deutschen Hochschulabsolventen ist europaweit mit großem Abstand das höchste. Wenn die deutschen Hochschulabsolventen es mit jungen Spaniern, Briten, Franzosen zu tun haben, die zum Studienabschluss 22 bis 24 Jahre alt sind, dann ist das ein beträchtlicher Wettbewerbsnachteil. Zugleich brauchen wir dringend eine Neudefinition dessen, was Hochschulreife ist, was dazugehört und was in kluger Begrenzung nicht dazugehört, weil es Teil des universitären Grundstudiums ist.

Zweitens: Wir haben auch entwicklungspsychologisch eigentlich keinen Rechtfertigungsgrund, die jungen Leute so lange an die Schule zu binden. Für 19-jährige junge Menschen ist die Schule kein angemessener Aufenthaltsort mehr – sie müssen längst in Selbständigkeit und Verantwortung eigene Wege gehen. Drittens schließlich: Unsere Gesellschaft braucht das kritische Gestaltungspotential der Jugend dringender denn je, und zwar in dem Maße, in dem sie selbst veraltet. Wir können es uns gar nicht leisten, auf dieses Potential länger als unbedingt nötig zu verzichten. Die jungen Leute müssen raus in das Leben und rein in die Gesellschaft, deren Altersdurchschnitt Anlass zur Sorge gibt.

Hinzu kommt der Bedarf an jungen Fachkräften auf hohem Qualifikationsniveau, auch wenn sich Bildung nicht allein wirtschaftlichen Verwertungsinteressen unterordnen darf. Bildung ist ein humaner Anspruch unserer Gesellschaft und ein Persönlichkeitspotential, das wir in einer demokratischen Kultur der Jugend schuldig sind. Trotzdem müssen die jungen Menschen auch eines Tages ihren Lebensunterhalt bestreiten und sich auf dem Markt behaupten können.

Es gibt also eigentlich nur Gründe, die Verkürzung der Schulzeit und vor allem die Absenkung des Absolventenalters zu begrüßen. Wenn ich von Sachsen-Anhalt erzähle und davon, dass die Einführung des 12-jährigen Abiturs erstaunlich reibungslos über die Bühne gegangen ist, liegt das neben einer exzellenten Organisation auch daran, dass wir mit unserem Konzept in eine Tradition zurückgekehrt sind, die ohnehin nur eine zwölfjährige Schulzeit bis zum Abitur kannte. Insofern gibt es im Land eine so emotional und z.T. irrational geführte Diskussion wie in den alten Bundesländern glücklicherweise nicht.

Dadurch, dass sich Bund und Länder auf einen Hochschulpakt verständigt haben, werden sich die jungen Menschen in Bezug auf die verfügbaren Studienplätze keine Sorgen machen müssen. Nicht zuletzt die neuen Länder, die eine Halbierung der Geburtenrate zu verkraften haben, stehen dafür mit ihrem unverminderten Potential an Studienplätzen zur Verfügung, übrigens inzwischen an gut ausgebauten und renommierten Hochschulen. Das sage ich nicht nur pflichtgemäß. Ich komme aus diesem Hochschulsystem und kenne den Entwicklungsstand der Hochschulen in den neuen Ländern sehr genau. Den jungen Leuten sollte man übrigens insgesamt in dieser Diskussion Mut machen und ihnen zeigen, dass aus dem Doppelabitur für sie keine Gefahren erwachsen, sondern überwiegend Chancen.

Die Planung und Durchführung des Doppelabiturs war auch für Sachsen-Anhalt eine enorme inhaltliche und organisatorische Herausforderung. Statt der durchschnittlich 8000 Schülerinnen und Schüler, die wir im Land pro Abiturjahrgang haben, musste 2007 mit rund 15000 gerechnet werden. Dabei stellte sich zunächst die Frage, ob die Jahrgänge des zwölf- und des dreizehnjährigen Bildungsganges getrennt voneinander laufen sollten oder ob sie in der Qualifikationsphase jahrgangsübergreifend auf den Erwerb der Hochschulreife vorbereitet werden. Gemeinsam mit den Gymnasien wurde entschieden, nur eine – entsprechend verlängerte – Prüfungszeit mit den Abiturienten beider Jahrgänge anzuberaumen. Das hat sich als richtig erwiesen, denn die Abiturprüfungen sind trotz doppeltem Jahrgang reibungslos verlaufen und zudem, wie wir inzwischen wissen, auch ohne Leistungseinbrüche absolviert wurden. Selbst bei Aufrechterhaltung der 265-Wochenstunden-Regelung ist also das Abitur durchaus in einem nur achtjährigen Bildungsgang am Gymnasium zu erlangen.

In Sachsen-Anhalt wurde parallel zur Verkürzung der Schulzeit die gymnasiale Oberstufe grundlegend umgestaltet. Seitdem gibt es anstelle der alten Grund- und Leistungskurse ein Kernfächersystem mit weitgehend stabilen Lerngruppen. Die für alle Schülerinnen und Schüler verbindlichen, vierstündigen Kernfächer sind Deutsch, Mathematik, Geschichte, eine Naturwissenschaft, eine Fremdsprache sowie wahlweise ein weiteres naturwissenschaftliches Fach oder eine weitere Fremdsprache. Daneben gibt es zweistündige Fächer im Wahlpflichtmodus, unter denen sich selbstverständlich auch mindestens eine weitere Fremdsprache befindet.

Diese grundlegende Änderung zu Gunsten der allgemeinen Hochschulreife und Studierfähigkeit sowie des Unterrichts im Klassenverband war übrigens einer der Ansprüche, mit dem 2002 unter der jetzigen Regierungsverantwortung begonnen wurde: Es sollte keine Strukturänderung im Schulsystem mehr geben, die sich nicht unmittelbar mit inhaltlichen und damit qualitativen Ansprüchen bzw. Effekten legitimieren kann. Um ihrer selbst willen sollte die Verkürzung der Schulzeit nicht vonstatten gehen, auch nicht als die nur formale Zurücknahme einer Entscheidung der Vorgängerregierung, die im übrigen die Einführung der 13-jährigen Schulzeit inzwischen selbst als bildungspolitischen Fehler eingeräumt hat.

Das Kernfächersystem, das in Sachsen-Anhalt ähnlich wie in Baden-Württemberg und Sachsen angelegt ist, bietet auch nicht mehr die Möglichkeit, wesentliche Bestandteile einer Allgemeinen Hochschulreife einfach abzuwählen. Ich kann am Beispiel der eigenen Kinder davon berichten, wie die bisherige Praxis funktioniert hat: Die jungen Leute sind zum Oberstufenkoordinator gegangen und haben gefragt: Wer unterrichtet denn eigentlich im nächsten Schuljahr Mathematik? Frau Meier oder Herr Müller? Wenn der Oberstufenkoordinator darauf – gut beraten – keine Antwort gegeben hat, fiel die Leistungskursentscheidung der Schüler vorsichtshalber auf Englisch oder Biologie. Dieses letztlich systemkonforme Verhalten führte zu der erstaunlichen Häufung der Bio-Englisch-Abiturkandidaten. Es ist ja kaum anzunehmen, dass dies das spezielle Begabungspotential der jungen Sachsen-Anhalter ist. Es war eher ein intelligentes Ausweichmanöver. Jetzt gibt es diese Möglichkeit nicht mehr, denn die Kernfächer sind nicht abwählbar, sondern werden durchgehend und verpflichtend auf Leistungskursniveau unterrichtet. Später kann allenfalls – auf der Grundlage der KMK-Anforderungen an das Abitur – ein unterschiedliches Prüfungsniveau gewählt werden.

Im Zusammenhang mit der Umstellung wurde übrigens auch immer wieder die Fragen nach einem deutschlandweiten Zentralabitur aufgeworfen. Bei diesem Terminus fällt mir zunächst die Fragen nach der „Zentrale“ ein, die künftig die Abituranforderungen zu definieren hätte. Wo oder wer soll das sein? Das zweite Problem beim Zentralabitur ist, dass man, wenn man es ernsthaft anstrebt, länderübergreifend vorgeschriebene Prüfungstermine braucht. Dann müsste man bereit sein, die Ferien neu zu regeln. Andernfalls, da bin ich mir sicher, stimmen sich die jungen Leute mit ihren Handys untereinander schneller ab, als die Kultusminister das je zuwege gebracht haben. Deswegen spricht einiges dafür, über die Bildungsstandards erst einmal die inhaltliche Anpassung, Angleichung und Vergleichbarkeit der Abituranforderungen herzustellen. Bevor wir keine übereinstimmenden inhaltlichen Maßstäbe haben, brauchen wir uns über das Zentralabitur keine Gedanken zu machen. Also muss es zunächst um Vergleichbarkeit, genauer gesagt Gleichwertigkeit, gehen, und dann kann man z.B. einem gemeinsamen Länderabitur gelassen entgegen sehen.

Im Einzelnen waren die Vorbereitungen auf das zwölfjährige Abitur folgende: Geprüft wurde, wie viele Stunden im alten und neuen System für jeden Schüler zu erteilen sind, bereits erteilt wurden und was zwingend in den Rahmenrichtlinien bis zum Abitur gefordert wird. Im dreizehnjährigen System (G9) wurden in Sachsen-Anhalt im gymnasialen Bildungsgang vom fünften bis zum dreizehnten Schuljahrgang 272 Gesamtwochenstunden erteilt. Dem standen die durch die KMK seit 2000 vorgegebenen 265 Stunden vom fünften bis zwölften Schuljahrgang, im Weiteren G8 genannt, gegenüber. Die muss jeder Schüler im Land für ein anerkanntes Abitur absolvieren. Zunächst haben die Übergangsjahrgänge in das zwölfjährige System einen entsprechenden Aufwuchs im Wochenstundenkontingent erhalten, um auf 265 Wochenstunden in zwölf Jahren zu kommen. In einem weiteren Schritt wurde den Schulen durch Zuweisungskontingente die Möglichkeit zur gezielten Förderung von Schülerinnen und Schülern im neuen zwölfjährigen Bildungsgang eröffnet. Diese Förderstunden wurden mitgerechnet. Die Vorbereitung des Doppelabiturs erfolgte dann inhaltlich durch Planungshilfen, Rahmenrichtlinien, Standards, neue Oberstufenverordnungen usw..

Ich habe schon drei Jahre vor Eintritt der betroffenen Jahrgänge in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe allen Schulen das Konzept eingehend erläutert. Die Oberstufenverordnung benannte nicht Schuljahrgänge, sondern Kurshalbjahre. Damit konnte jahrgangsübergreifend gearbeitet werden. Organisatorisch wurde also aus den Schuljahrgängen, die zeitgleich in die Qualifikationsphase eintraten, eine gemeinsame jahrgangsübergreifende Oberstufe. Die Angebote richteten sich dann im Zyklus 2005-2007 nach der sich aus den Jahrgangszuweisungen für die Jahrgänge 12 im 13er System und 11 im 12er System ergebenden jahrgangsübergreifenden Gesamtstundenzahl. Klingt kompliziert, ist aber eigentlich ganz einfach. Der Ausgleich ist durch Verschränkung und jahrgangsübergreifende Arbeit zustande gekommen. Die Möglichkeit, dann jahrgangshomogene und jahrgangsübergreifende Gruppen zu bilden, hat man einfach an den Schulen vor Ort gesucht, indem eine breitere Angebotspalette aufgelegt und der Lernstand der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt wurde. Das heißt, die Schule selbst hat entschieden, wie sie Lerngruppen bildet. Ich glaube, dass man auch aus psychologischen Gründen verhindern muss, zwei Systeme in der Schule mit jeweiligen Klassenzuordnungen komplett getrennt verlaufen zu lassen. Das halte ich für kompliziert, weil es dann sozusagen ein „Auslaufmodell“ gibt, das auch auf andere Weise angesprochen wird, und ein neues, das wiederum unter Umständen mit der Assoziation von Problemen oder Erschwernissen verbunden ist.

Inzwischen wurden die Abiturergebnisse analysiert, und zwar ohne Hinnahme von Einbußen, was die Ansprüche betrifft, denn das ist eine ganz wichtige Legitimationsfrage der Umstellung. Wenn plötzlich Großzügigkeit herrscht, um dieses Übergangsjahr zu meistern, verliert man die Akzeptanz in den Elternhäusern und in der Öffentlichkeit zu Recht. Wir hatten daher eher die Neigung, bei der Analyse der Ergebnisse besonders streng und akribisch vorzugehen, um uns nicht dem Vorwurf auszusetzen, das 12-Jäjhrige Abitur werde mit Leistungs- bzw. Qualitätseinbußen erkauft. Die jungen Leute in den beiden kritischen Jahrgängen des Übergangs, bei denen es teilweise bis zu 37 Wochenstunden zu absolvieren galt, haben dennoch einen beträchtlichen Preis für die relativ rasche Umstellung gezahlt. Sie können jetzt aber auf ein Abitur nach zwölf Jahren verweisen, das bundesweit jeder Prüfung standhält.

94,99 Prozent der Schülerinnen und Schülerinnen und Schüler Sachsen-Anhalts haben 2007 das Abitur bestanden. Der Gesamtdurchschnitt im Abitur lag hier bei 2,45 und setzte sich aus dem Ergebnis des 13. Schuljahrganges (2,43) und des 12. Schuljahrganges (2,47) zusammen. Der Durchschnittswert ist im bundesweiten Vergleich durchaus eindrucksvoll, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die schriftlichen Prüfungen im Land zentral vorgegeben werden. Das ist derzeit in der überwiegenden Zahl der Bundesländer noch nicht der Fall. Trotz verschärfter Prüfungsbedingungen bewegt sich Sachsen-Anhalt im Feld der ersten fünf Länder und belegt mit seinem vergleichsweise strengen System und hohen Niveau einen Spitzenplatz (auch im Vergleich zu Ländern mit dezentralen Vorgaben und „Vermeidefächern“ bzw. geringerer Anzahl schriftlicher Prüfungen).

Mit Blick auf die Gesamtergebnisse spricht Vieles für den hier gefundenen konzeptionellen und organisatorischen Weg der Umstellung sowie für die gute Arbeit in der Verwaltung und in den Schulen. Auch die Auswertung der mündlichen Prüfungen gibt ein heterogenes Bild über 26 Prüfungsfächer bei insgesamt guten Ergebnissen und breitem Spektrum. Vielleicht kann dies als Ermutigung für die nachfolgenden Länder dienen, in denen die Umstellung auf das G8-System in den nächsten Jahren bevorsteht. Vor allem aber spricht die Entwicklung in Sachsen-Anhalt dafür, kühlen Kopf zu bewahren, die Vorteile des verkürzten Systems zu sehen und statt endloser Debatten über den Sinn der Reform die Ärmel hochzukrempeln und das Projekt zu wagen. Für die jungen Menschen ist es am Ende auf jeden Fall von Vorteil, denn sie gewinnen Zeit für ihre weitere Ausbildung und eine bessere Position in einem zunehmend von Wettbewerb geprägten Bildungs- und Erwerbsmarkt.

Jan-Hendrik Olbertz

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