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50 Jahre Bafög – reformbedürftig

50 Jahre Bafög – reformbedürftig
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Die Förderung von Studierenden durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) ist 50 Jahre alt. Und da werden die Rufe – wieder einmal – laut, dass das Bafög reformiert werden sollte.

Die Hochschulrektorenkonferenz will

  1. Die Einkommens- und Vermögensfreibeträge der Eltern anpassen
  2. Das Förderkriterium Regelstudienzeit liberalisieren
  3. Die Altersgrenze streichen 
  4. Teilzeitstudierende aufnehmen
  5. Eine Nothilfe-Komponente für bundesweite Notsituationen ergänzen.

Die Initiative #BAföG50 um den freien zusammenschluss von student*innenschaften fzs e.V. herum fordert

  • die Rückkehr zum Vollzuschuss
  • die Wiedereinführung des allgemeinen Schüler*innen-BAföGs ab Klasse 10 ohne Sonderbedingungen
  • die Anpassung der Fördersätze an die Realität
  • einen flexiblen & realistischen Wohnkostenzuschuss
  • eine familienunabhängige Förderung
  • die Erhöhung der Elternfreibeträge
  • die Förderung aller Studierenden in Deutschland unabhängig vom Aufenthaltsstatus
  • die Altersunabhängigkeit
  • die Unabhängigkeit von Regelstudienzeit und Abschaffung der Leistungsnachweise
  • eine Digital- & Lernmaterialpauschale
  • eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 80% der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung
  • die Förderbedingungen für Berufsschüler*innen und Meister-BAföG anzugleichen.

All diese Forderungen sind ohne Frage mehr oder weniger berechtigt, gehen allerdings von einer grundlegenden Beibehaltung des Bafög aus und plädieren lediglich für eine zeitgemäße Anpassung. Das bestehende System entspricht einem komplexen, in weiten Bereichen allerdings unsystematischen und nicht abgestimmten Konglomerat unterschiedlicher Elemente, das durch die gemachten Vorschläge noch komplexer würde. Ebenso bleibt es dabei, dass die Transfers/Subventionen mit Ausnahme des BAföG fast ausschließlich an die Eltern der Studierenden fließen.

Eine grundlegende Reform des Bafög, die ihre immanenten Schwächen überwindet, scheint damit nicht möglich. Bereits vor etlichen Jahren hat ein zehnköpfiger Expertenkreis unter der Leitung von Manfred Erhardt, dem damaligen Generalsekretär des Stifterverband, und mir als Leiter des CHE Centrums für Hochschulentwicklung eine Ablösung des Bafög zugunsten eines Modells der Investitionsförderung in Bildung (InvestiF) gefordert.

Der Vorschlag sah drei Komponenten vor

Eine pauschale Sockelfinanzierung für die Studierenden ersetzt das bisherige Konglomerat an kindbezogenen Transferleistungen an die Eltern (Steuererleichterungen, Kindergeld). Dazu kommen staatlich geförderte Systeme des Bildungssparens und von Bildungsdarlehen.

  • Staatlich gefördertes Bildungssparen ist mindestens so zukunftsorientiert wie Bausparen und schafft Möglichkeiten und Anreize insbesondere für die Eltern oder Großeltern, Vermögen zur Finanzierung der Ausbildung ihrer Kinder und Enkel zu bilden.
  • Die Bildungsdarlehen ermöglichen allen Studierenden eine Vollfinanzierung des Studiums (inkl. Lebensunterhalt und sonstigen Studienkosten) und beteiligen die Absolvierenden über eine einkommensabhängige Rückzahlung, ohne jedoch finanzielle Rückzahlungsrisiken nach dem Studium zu erzeugen.

Auch weitere sinnvolle Anforderungen an eine Reform der Studienfinanzierung werden erfüllt:

  • Die Eltern werden nicht aus der Verantwortung und der Eigenvorsorge für ihre Kinder entlassen; gleichzeitig wird aber die unabhängige und effiziente Entscheidung der Studierenden über ihre Ausbildung gestärkt.
  • Die soziale Förderung von Bedürftigen wird in zweierlei Formen realisiert, einmal bei der Förderung des Bildungssparens bzw. Bildungsdarlehens, orientiert am Einkommen der Eltern, später bei der Rückzahlung des Darlehens, orientiert am Einkommen des Absolventen.

Umfangreiche weitere Details finden sich in dem verlinkten Papier, das auch Vorschläge für die institutionelle Bildungsfinanzierung der Hochschulen (GefoS) enthält.

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