Viereinhalb Jahre Gefängnis lautet das Urteil für denjenigen, der Marion Landwehr vor mehr als einem Jahr getötet hat. Ihr Mann hat die Tat zwar gestanden, dann aber immer wieder andere Ausflüchte gefunden. Der Prozess hielt etliche Sonderbarkeiten bereit mit Vorwürfen seitens des Ehemanns gegen den Sohn, seltsamen Variantenüberlegungen eines Psychiaters und uneindeutigen Pathologiebefunden. Unter dem Blogeintrag „Zeugnis ablegen“ sind die Zeitungsberichte über den Prozess gesammelt.
Ob viereinhalb Jahre Gefängnis eine gerechte Strafe für den gewaltsamen Tod eines Menschen sind, kann man bezweifeln. Eines aber ist sicher: Auch eine noch so hohe Strafe hätte Marion Landwehr nicht zurück ins Leben gebracht. So verbleibt uns, die wir weiterhin um sie trauern, nur die Erinnerung an einen Menschen, der uns sehr viel gegeben hat.
Der Bilderreigen mag noch einmal an sie erinnern.